Der Satz des Apollonius
Eine Strecke [AB] sei durch die Punkte C und D innen und außen im gleichen Verhältnis geteilt. Durch C und D verlaufe ein Kreis, dessen Mittelpunkt M zwischen C und D liegt.
Behauptung: Es gilt der Satz des Appolonius, er besagt, dass die Abstände eines Kreispunktes P von A und B sich so zueinander verhalten wie die Abstände des Punktes C von A und B.
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Abb. 1
Beweis:

Abb.2
Mit einer Parallelen zur Geraden
CP durch den Punkt B wird auf der Geraden AP ein Punkt E bestimmt,
für den nach dem Strahlensatz gilt:
. Danach wird bewiesen, dass
ist.
Diese geschieht wie folgt: Die
Strecke [AD] wird nach rechts um eine Strecke der Länge
zu einem neuen Endpunkt F erweitert.
Behauptung: [EF] verläuft parallel zu [DP].
Begründung:

Nach dem Kehrsatz des Strahlensatzes sind unter dieser Bedingung die beiden genannten Strecken parallel.
↓
Der Winkel FEG rechtwinklig.
↓
Nach dem Thalessatz muss E
demzufolge auf einem Kreis um D mit dem Radius
liegen. Wenn E nicht auf dem Kreis liegen würde, dann wäre
der Winkel FEG nicht
rechtwinklig.
↓
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↓
Die Dreiecke BDG und DEG sind kongruent (SWS-Satz).
↓
Der Punkt G halbiert die Strecke [BE]
↓
Die Dreiecke BGP und GEP sind auch kongruent (SWS-Satz).
↓
↓
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q.e.d